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Paartherapie

Paartherapie

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Unterstützung bei Paarproblemen, Trennung und Scheidung. Da in der systemischen Therapie vor allem Beziehungen und Interaktionen von Menschen im Fokus sind, ist diese Therapierichtung sehr gut geeignet, um Paarprobleme zu reflektieren und zu bewältigen. Eine Paartherapie hilft, gegenseitiges Verständnis füreinander zu entwickeln, bzw. zu fördern. Das Verständnis für die Bedürfnisse des Partners und deren Ursprung hilft, einander gegenseitig besser akzeptieren zu können.

Familientherapie

Familientherapie

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Probleme innerhalb der Familie, Störungen/Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen, z.b. ADHS, Schulverweigerung, Einnässen, Esstörungen, Ängste, Depressionen, Zwänge, Suchtmittelkonsum, etc. Bei auffälligen Kindern und Jugendlichen ist eine Familientherapie oft die sinnvollste Therapiemethode: Zu Beginn der Therapie findet mit der Familie ein Auftragsklärungsgespräch statt, in dem sowohl die Eltern wie auch die Kinder Ihre Anliegen vorbringen können. Die Therapie findet je nach Bedarf in verschiedenen Settings statt: Familiengespräche, Elterngespräche, Einzeltherapie mit dem Kind oder Jugendlichen, welcher/welches Symptome aufweist. Im Verlauf der Therapie finden regelmässige Standortgespräche mit Eltern und Kind statt.

Einzeltherapie

Einzeltherapie

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Grundsätzlich behandle ich alle Arten von psychischen Erkrankungen, da ich nicht störungsspezifisch arbeite. Die systemische Therapie ist eine ganzheitliche, ressourcenorientierte Therapiemethode. Erfahrung habe ich insbesondere in den Bereichen Abhängigkeit, Persönlichkeitsstörungen (Bindungsstörungen), posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen, Ängste, Esstörungen und Schlafstörungen, welche nicht ausreichend medizinisch erklärt werden können). Einzeltherapie kann auch sinnvoll sein bei persönlichen Lebens- und Sinnkrisen sowie Übergangssituationen.

Schweigepflicht

Ich habe eine berufliche Schweigepflicht, an die ich mich halten muss.

Schweigepflicht bei Mehrpersonensetting

Familientherapie: Da in der Therapie das Vertrauen eine wesentliche Grundlage darstellt, vereinbare ich mit dem Kind/Jugendlichen, in welchem Ausmass die Eltern über den Verlauf der Therapie informiert werden.

Schule, Behörden, Arbeitgeber: Falls die Schule, der Arbeitgeber die KESB oder eine andere Instanz/Behörde eine Therapie veranlasst hat, wird zu Beginn der Therapie in einem Auftragsklärungsgespräch definiert, welche Anliegen die verschiedenen Parteien haben. Im Auftragsklärungsgespräch werden die Inhalte bestimmt, die persönlich sind und der Schweigepflicht unterliegen und über welche Aspekte ein Austausch stattfindet an den im Verlauf regelmässig stattfindenden Standortgesprächen.