Bitte kontaktieren Sie mich per Mail, wenn Sie einen Termin wünschen. Schildern Sie in einigen Sätzen Ihr Anliegen. Innert einiger Arbeitstage werde ich Ihnen schriftlich eine Rückmeldung geben zu Ihrer Anfrage.
Ich bin krankenkassenanerkannt. Das heisst, die Kosten der Therapie werden von Ihrer Grundversicherung bezahlt. Der Selbstbehalt von 10% muss selbst bezahlt werden, wie auch üblich bei anderen Arztkosten, damit fallen für Sie pro Therapiestunde Kosten von ca. CHF 15.00 an.
Wenn die Schule Ihnen eine psychotherapeutische Behandlung eines Kindes nahelegt, übernimmt die Schulgemeinde eventuell die noch anfallenden Kosten (Selbstbehalt). Dies muss vorgängig mit dem schulpsychologischen Dienst abgeklärt werden und wird über einen Antrag an die Schulpflege getätigt.
Falls Sie eine hohe Franchise haben und die Kosten gerne über die Zusatzversicherung decken möchten, klären Sie dies am besten vorgängig direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Ja, absolut. Ich habe eine berufliche Schweigepflicht, an die ich mich halten muss.
Schweigepflicht bei Mehrpersonensetting
Familientherapie: Da in der Therapie das Vertrauen eine wesentliche Grundlage darstellt, vereinbare ich mit dem Kind/Jugendlichen, in welchem Ausmass die Eltern über den Verlauf der Therapie informiert werden.
Schule, Behörden, Arbeitgeber: Falls die Schule, der Arbeitgeber die KESB oder eine andere Instanz/Behörde eine Therapie veranlasst hat, wird zu Beginn der Therapie in einem Auftragsklärungsgespräch definiert, welche Anliegen die verschiedenen Parteien haben. Im Auftragsklärungsgespräch werden die Inhalte bestimmt, die persönlich sind und der Schweigepflicht unterliegen und über welche Aspekte ein Austausch stattfindet an den im Verlauf regelmässig stattfindenden Standortgesprächen.